Ihre Kündigung sollten Sie weder dem Hausanwalt noch Ihrem Scheidungsanwalt anvertrauen. Immerhin geht es um Ihren Job und um viel Geld. Mit einem Herzinfarkt gehen Sie ja auch nicht zum Orthopäden.
Rechtsanwalt Felser hat vor seiner Tätigkeit als Anwalt eine größere Rechtsabteilung einer Gewerkschaft (Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr) geleitet und verfügt über Erfahrungen aus mehreren tausend Kündigungsschutzverfahren. Jedes Jahr betreut er als Anwalt weit über 100 Kündigungsschutzklagen. Die Erfahrungen aus seiner Tätigkeit gibt er als Ratgeber- und Fachbuchautor, in Fachaufsätzen und als Referent (im Mai 2009 z.B. zum Thema "Kündigung von Low Performern" vor Betriebsräten auf einer Tagung der TBS Rheinland-Pfalz) weiter. Rechtsanwalt Felser hat mehrere Fachanwälte für Arbeitsrecht in seiner Kanzlei ausgebildet. Er wird in der Focus Money Liste Arbeitsrecht und von Capital als einer von drei Anwälten in der Region (Rhein/Ruhr) empohlen. In der Süddeutschen Zeitung, der „Welt“, Capital, Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Frankfurter Rundschau, Bild (z.B. zur Ohrfeige von Podolski), WDR, MDR, Deutschlandfunk und anderen Medien wird er regelmäßig zum Thema „Kündigung“ befragt. Er kennt sich im Kündigungsrecht also nachweislich aus. [mehr Informationen zu Rechtsanwalt Felser ...]
Sie können Rechtsanwalt Felser bundesweit mit der Durchsetzung Ihrer Interessen bei Kündigung beauftragen. Bitte beachten Sie aber, dass die Klage im Regelfall nur innerhalb von drei Monaten beim Arbeitsgericht eingelegt werden kann. Rechtsanwalt Felser kann, wie jeder Anwalt, vor jedem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht auftreten. Durch ein Netzwerk von anwaltlichen Experten kann die versierte Vertretung vor dem Arbeitsgericht auch jederzeit - auch bei Terminkollision, Urlaub oder Krankheit - sichergestellt werden. Rechtsanwalt Felser analysiert Ihre Kündigung und legt - sofern Erfolgsaussichten bestehen - fristgerecht Klage für Sie ein. Wir finden jeden Fehler in der Kündigung, egal ob formale Fehler oder eine falsche Sozialauswahl oder Betriebszugehörigkeit oder bei der Anhörung von Betriebsrat oder Personalrat. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, selbst der Formularkram mit der Rechtsschutzversicherung wird für Sie übernommen. Nutzen Sie dazu bitte unsere Kündigungsschutzklage Online auf KUENDIGUNG.DE, dem großen Rechtsportal speziell zum Thema Kündigung. Nur so erhalten wir alle notwendigen Informationen, um Sie optimal vertreten zu können.
Sie können aber auch die Kündigungsfrist mit unserem Kündigungsfristenrechner überprüfen, die Kündigung mit einem kostenlosen KündigungsCheck auf Erfolgsaussichten prüfen, sich vorsorgliche eine TO DO Liste für den Fall der Kündigung erstellen lassen und sich mit unserem SOS Plan vor der Kündigung auf den schlimmsten Fall optimal vorbereiten. Diese Tools und mehr finden Sie auf KUENDIGUNG.DE. Eine Telefonhotline (Kündigungshotline) und ein Kündigungsnotruf sind in Vorbereitung und ab 01.06.2009 unter 0900 KUENDIGUNG erreichbar.
Wir haben in letzter Zeit übrigens Mandate vertreten unter anderem am Arbeitsgericht Köln I Arbeitsgericht Bonn I Arbeitsgericht Siegburg I Arbeitsgericht Düsseldorf I Arbeitsgericht Aachen I Arbeitsgericht Düren I Arbeitsgericht Solingen I Arbeitsgericht Wuppertal I Arbeitsgericht Frankfurt I Arbeitsgericht Mainz I Arbeitsgericht Pforzheim I Landesarbeitsgericht Köln I Landesarbeitsgericht Düsseldorf I Landesarbeitsgericht Hamm I Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz I Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg I Verwaltungsgericht Köln I Verwaltungsgericht Aachen I Verwaltungsgericht Düsseldorf I Oberverwaltungsgericht NRW in Münster I Bundesarbeitsgericht.
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